(Beck'sche Reihe Wissen 2607), München 2006, C. H. Beck, 127 Seiten, 2 Karten
Rezensiert von Holger Th. Gräf (Marburg) PDF-Datei
Das anzuzeigende Bändchen ist in der Reihe "Geschichte der Bundesländer" erschienen und stammt von dem an der Technischen Universität Chemnitz Europäische Geschichte des 19. Jahrhunderts lehrenden Historiker und Kunsthistoriker Frank-Lothar Kroll, der seit der Veröffentlichung des gleichsam offiziösen Jubiläumsbandes zum 60-jährigen Bestehen des Bundeslandes Hessen auch als erfolgreicher Sachbuchautor gilt. Zweifellos stellt es eine beträchtliche Herausforderung dar, auf rund 100 Textseiten die zweitausendjährige Geschichte in einem geographisch, kulturell und historisch disparaten Raum darzustellen, und man darf, dem Genre geschuldet, hier wohl auch keine theoretischen und konzeptionellen Überlegungen zur Landesgeschichte bzw. zum historischen Raum erwarten. Allerdings befremdet die geradezu teleologische Geschichtsauffassung, die nicht nur "die neuere Geschichte der einzelnen hessischen Territorien als eine Art Vorgeschichte des heutigen Bundeslandes Hessen wertet" (S. 8), sondern den "hessischen Raum jahrhundertelang in eine Vielzahl kleinerer Staaten zerteilt" sieht, ja für das 17. Jahrhundert die Existenz von zwei "hessischen Staaten" (S. 34), gemeint sind die Landgrafschaften Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt, konstatiert.
Fand dann 1945 die hessische Wiedervereinigung statt? Wird hier nicht übersehen, dass das heute von den Grenzen des Bundeslandes Hessen umfasste Gebiet vor Jahrhunderten teilweise überhaupt nicht zum hessischen Raum gerechnet werden darf? Auch gewisse süffige Formulierungen mag man überlesen, wenn aber der Beichtvater der Heiligen Elisabeth, deren Tochter Sophie von Brabant "die territoriale Selbständigkeit des Landes Hessen" (S. 25) begründet, zu einem "perversen Sadisten" (S. 24) wird, wenn die "aufwendigen Treib- und Parforcejagden [Ludwigs VIII.] jahrzehntelang die hessische Landschaft verwüsteten" (S. 40) und "weite Teile Hessens infolge des systematischen Flächenbombardements durch die britische und amerikanische Luftwaffe nur noch ein Ruinenfeld unvorstellbaren Ausmaßes" (S. 87) waren, glaubt man vollends ein Drehbuch zu einer Sendung aus dem 'History Channel' in Händen zu halten. Doch auch dies wäre noch kein wirklicher Grund zum Ärger. Aber eine Publikation in einer renommierten Reihe darf nicht jahrelang hinter dem Forschungsstand zurückbleiben und teilweise fehlerhafte Informationen transportieren. Hier nur wenige Beispiele: Die Skizzierung des römischen Limes gleichsam als antiker Eiserner Vorhang zwischen Römern und Germanen ist von der archäologischen Forschung der letzten Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, grundsätzlich in Frage gestellt worden. Spätestens seit den 1960er Jahren ist sich die Frühneuzeitforschung weitgehend einig, dass der Dreißigjährige Krieg nicht als Religionskrieg begriffen werden sollte, insbesondere die Söldnerheere in seinen späteren Phasen konfessionell gemischt waren und man im Übrigen den Schreckensnachrichten der Amtleute und Pfarrer mit Vorsicht begegnen sollte. Bei Kroll sind es aber nach wie vor "kaiserlich-katholische Truppen", die "wie wilde Tiere zwischen die Kinder gefallen, sie gesäbelt, gespießt und in den Backofen gebraten" haben (S. 34). Auch hat die Landgrafschaft Hessen-Homburg ihre "landesstaatliche Eigenständigkeit" (S. 67) nicht als "Folge des preußisch-österreichischen Krieges von 1866" eingebüßt, sondern war aufgrund des Aussterbens des Homburger Landgrafenhauses bereits im März 1866 an die Darmstädter Linie zurückgefallen.
Eine moderne Landes- bzw. Regionalgeschichte des hessischen Raumes hat der Autor hier nicht vorgelegt, vielmehr eine staatlich-politische Herleitung des Bundeslandes aus der Geschichte konstruiert, die es als ein demokratisch verfasstes, rechtsstaatliches Gemeinwesen überhaupt nicht nötig hat. Dies trifft für die meisten anderen Bundesländer natürlich genauso zu. Der damit einhergehende Versuch der Stiftung einer Landesidentität, wenn nicht eines Landespatriotismus, sollte im Übrigen in einem Europa der Regionen überflüssig sein und kann nur als Eigentümlichkeit des deutschen Föderalismus gedeutet werden. Aber dies ist ein anderes Thema.
Erschienen am 07.11.2008
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