Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte

Peter Fleischmann

Rat und Patriziat in Nürnberg. Die Herrschaft der Ratsgeschlechter vom 13. bis zum 18. Jahrhundert

(Nürnberger Forschungen 31), Nürnberg 2008, Verein für Geschichte der Stadt Nürnberg, 3 Teilbde., 1 Beilagenbd., 1967 Seiten, zahlr. Abbildungen, 37 Tafeln

Rezensiert von Dieter J. Weiß (Bayreuth)      PDF-Datei


Obwohl über das Nürnberger Patriziat bereits 1994 eine eigene umfassende Bibliographie (von Gunther Friedrich) erschienen ist, war der Forschungsstand über die vom 13. bis zum 18. Jahrhundert die Geschicke der Reichsstadt Nürnberg bestimmenden Geschlechter völlig unzulänglich. Auch eine befriedigende Verfassungsgeschichte der Reichsstadt suchte man vergeblich. In einer beeindruckenden Leistung hat Peter Fleischmann mit seiner Augsburger Habilitationsschrift diese Forschungslücken geschlossen. Seine Arbeit basiert nicht nur auf der reichen Literatur und zahlreichen Quelleneditionen, sondern auf der ungedruckten Überlieferung der Reichsstadt Nürnberg (Staatsarchiv Nürnberg), der Patriziatsfamilien (Privatarchive, Germanisches Nationalmuseum, Stadtarchiv Nürnberg etc.) sowie der Reichskanzlei und des Reichshofrates (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien).
Fleischmann stellt zunächst den Forschungsstand und die Quellenlage vor, um dann seine Fragestellung und seine Methodik zu erläutern. Als Rückgrad der Darstellung dienen die "Ratsgänge", Aufzeichnungen über die Zusammensetzung des politisch entscheidenden Kleineren Rates, die für das 14. Jahrhundert lückenhaft, ab 1410 vollständig bis 1806/08 erhalten sind. Gleichzeitig wurden alle führenden städtischen Amtsträger erfaßt. In einem nächsten Schritt wurden alle 91 Geschlechter, die über Angehörige im Kleineren Rat verfügten, untersucht, wobei nach Alter und Häufigkeit differenziert wird. Die Ergebnisse dieser umfassenden Quellenarbeit sind in zwei eigenen umfangreichen Teilbänden dokumentiert. Teilband 2 enthält Darstellungen der 37 Geschlechter, welche nach der Schließung des Patriziats von 1521 mit meist mehreren Vertretern in der Ratsstube repräsentiert waren. Hier sind alle verfügbaren Angaben über ihre regionale und ständische Herkunft, über die Entwicklung der Geschlechter und ihre Besitzungen sowie in chronologischer Reihung die Ratsherren der Familien nachgewiesen; Wappen und historische Abbildungen ergänzen die Familienbiographien. Die Stammbäume dieser 37 Geschlechter sind auf eigens entworfenen Tafeln, welche die Genealogie dieser Familien auf eine sichere Basis stellen, in einem Beilagenband enthalten. Die übrigen im Rat vertretenen Geschlechter werden nach einem analogen Schema in kürzeren Kapiteln behandelt. Die Selbstbezeichnung Patriziat kam übrigens in Nürnberg nicht vor. Im Teilband 3 schließlich werden die "Ratsgänge" (1318/23 bis 1806/08), Register und Verzeichnisse dokumentiert. Verzeichnisse der Ratsherren in alphabetischer und chronologischer Reihung sowie Amtslisten der Losunger, Obersten Hauptleute und sieben Älteren Herren, der Reichsschultheißen, der Pfleger der Reichsveste und der Vertreter der Handwerker schließen sich an.
Auf dieser soliden Basis erarbeitet Peter Fleischmann die Verfassungsgeschichte der Reichsstadt Nürnberg und die Sozialgeschichte ihrer Führungsschicht. Zunächst untersucht er die Entstehung der Ratsherrschaft in der Stadt sowie die überwiegende Herkunft der Ratsgeschlechter aus der Ministerialität. Er wendet sich dann dem Ausbau der Ratsverfassung im 14. Jahrhundert, der besonders durch den Aufstand 1348/49 beeinflußt wurde, und der Entwicklung der Vordersten Ämter und Gremien bis ins 15. Jahrhundert zu, das die Verschmelzung der Ämter der zwei Losunger mit denen der drei Obersten Hauptleute brachte. In gebotener Ausführlichkeit erarbeitet er aus den Quellen die Funktion und verfassungsmäßige Stellung der Ratsämter in der Frühen Neuzeit, der sieben Älteren Herren, der zwei Losunger, der drei Obersten Hauptleute, des Reichsschultheißen, der dreizehn Älteren Bürgermeister, der dreizehn jüngeren Bürgermeister, der acht Alten Genannten und der Genannten von den Handwerken. Wichtige Amtsinhaber und die sich wandelnden Funktionen der Ämter werden dabei berücksichtigt.
In den folgenden Abschnitten wird zunächst das komplizierte Verfahren der Ratswahl vorgestellt, das die Kooptation aus dem begrenzten Kreis der Nürnberger Geschlechter garantierte. Die Ratsstube als Ort der Sitzungen und der Geschäftsgang im politisch entscheidenden Kleineren Rat werden eigens behandelt. Auch die Besetzung der übrigen einfluß- und vor allem ertragreichen städtischen Ämter aus dem Kreis des Patriziats wird eingehend analysiert. Dabei waren die Ratsherren im Laufe der Frühen Neuzeit immer stärker auf die daraus resultierenden Einkünfte angewiesen. Streng reglementiert waren ihre Titulatur und ihre Kleidung, auch wenn immer wieder Verstöße vorkamen. Entscheidende Bedeutung für die ständisch-soziale Abschließung des Patriziats hatte das sogenannte Tanzstatut von 1521, das in einer nach Anciennität festgelegten Differenzierung den Kreis der zum Tanz auf dem Rathaus zugelassenen Familien festhielt. Die dabei erstmals definierte Hierarchie der Ratsgeschlechter sieht Fleischmann durch seine Analyse der Ratswahlen und der Besetzung der Obersten Ämter bestätigt. Die Geschlechter orientierten sich in der Neuzeit zunehmend am Leitbild der Adelskultur, wenn sie auch die Ebenbürtigkeit nicht erreichen konnten. Genealogische Notwendigkeiten führten dazu, daß im 18. Jahrhundert mehrere neue Geschlechter in das Patriziat kooptiert werden mußten. In dieser Zeit kam vermehrt grundsätzliche Kritik an der Ratsherrschaft auf, die das starre Festhalten an Traditionen und die freilich unverschuldete Finanznot der Reichsstadt in den Mittelpunkt rückte. Angesichts des durch die überdimensional hohen Reichsabgaben drohenden Staatsbankrotts wurde 1794 der Kleinere Rat entmachtet und die Bürgerschaft am Stadtregiment beteiligt. Allerdings endigte die Tätigkeit des Kleineren Rats dann erst 1808 nach der bayerischen Besetzung der Reichsstadt.
In zwei abschließenden Kapiteln legt Fleischmann eine Synthese seiner Forschungen zur Ratsherrschaft vor. Dazu untersucht er Spannungen, Konflikte und Brüche, wie sie etwa die Reformation oder wirtschaftliche Krisen mit sich brachten. In einem anschaulichen Tafelbild (S. 306) faßt er die Entwicklung des Stadtregiments von der ersten Nennung des Rats 1241 bis 1806 zusammen. Dabei kann er festhalten, daß sich die keineswegs homogene Führungsschicht "in ihrer Zusammensetzung, ihrem Herrschaftsanspruch und ihrem sozialen Selbstverständnis" in der Frühen Neuzeit kaum mehr veränderte. Seit dem 15. Jahrhundert ist ein Auseinandergehen von Reichtum und Ratswürde festzustellen, wobei gleichzeitig das geburtsständische Prinzip verschärft wurde. Als entscheidende Prinzipien der Stadtherrschaft weist Fleischmann Kontinuität und Stabilität nach. Das monumentale Werk wird durch getrennte, zweispaltig gesetzte Personen- und Ortsregister auf 124 Seiten (!) erschlossen. Peter Fleischmann ist mit dieser erstmaligen Rats- und Patriziatsgeschichte zu einer der wichtigsten Reichsstädte im Alten Reich ein großer Wurf gelungen, welcher der Forschung auf Jahrzehnte beziehungsweise - wenn man Vorgänger wie Biedermann, Pitz oder Schultheiß berücksichtigt - Jahrhunderte als solide Basis dienen und die Richtung anzeigen wird.

Erschienen am 31.08.2009

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