Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte

Harm Klueting (Hg.)

Das Herzogtum Westfalen. Band 1: Das kurkölnische Herzogtum Westfalen von den Anfängen der kölnischen Herrschaft im südlichen Westfalen bis zur Säkularisation 1803

Münster 2009, Aschendorff, 927 Seiten

Rezensiert von Wilhelm Volkert (München)      PDF-Datei


Der weltliche Herrschaftsbereich des Erzbischofs von Köln (Erzstift) bestand im wesentlichen aus drei Gebieten: dem linksrheinischen Land ober- und unterhalb Kölns von Andernach im Süden bis Rheinberg im Norden, dem Vest (= Gericht) Recklinghausen und dem Herzogtum Westfalen von den Hellwegbörden (im Norden) bis zum Hochsauerland (im Süden) mit dem Zentrum in Arnsberg. In der Säkularisation des Erzstifts 1802/03 erhielt das Herzogtum der Landgraf von Hessen-Darmstadt; 1816 ging es an Preußen über. Im 19. Jahrhundert war die Bezeichnung Herzogtum Westfalen noch lebendig, heute spricht man eher vom "kurkölnischen Sauerland".
Der Name knüpft an die Wendung der berühmten Gelnhäuser Urkunde von 1180 an, mit der Kaiser Friedrich I. dem Erzbischof Philipp von Köln den Dukat Westfalens und Engerns übertrug, den Südwestteil des nach Ausschaltung Heinrichs des Löwen zerschlagenen sächsischen Herzogtums. Die Kölner Oberhirten hatten schon seit dem 12. Jahrhundert im Raum des späteren Herzogtums Herrschaftsbereiche aufgebaut, die sie nun mit der kaiserlich-reichsrechtlichen Sanktionierung versehen weiterentwickelten zum spätmittelalterlichen und neuzeitlichen kurkölnischen Terrtitorium. Darüber berichten in dem anzuzeigenden Band Wilhelm Janssen (Die Entstehung des Territoriums "Herzogtum Westfalen", S. 235-267), Monika Sturm (Kurköln in seinen Teilen, S. 343-362) und Harm Klueting mit zwei Beiträgen (Das kurkölnische Herzogtum Westfalen als geistliches Territorium im 16. bis 18. Jahrhundert, S. 443-518; Die Säkularisation und das Ende des kurkölnischen Herzogtums Westfalen, S. 851-861). Klueting kann bei diesen instruktiven Beiträgen auf eigene Spezialstudien zurückgreifen; als verantwortlicher Herausgeber des Gesamtwerkes hat er Fachleute für die Bearbeitung aller wesentlichen Teilbereiche landesgeschichtlicher Forschung gewonnen und das Erscheinen des ersten Bandes des vom Sauerländer Heimatbund inaugurierten Gesamtwerks in erstaunlich kurzer Zeit ermöglicht.
Über den geographischen Raum des Herzogtums berichten Günther Becker (S. 15-35), über die Christianisierung seit dem sechsten Jahrhundert und die hochmittelalterliche Klosterherrschaft Paul Leidinger (S. 37-53) und Edeltraud Klueting (S. 55-100), von der Einwirkung der sächsischen Herzogsherrschaft auf das spätere Kölner Gebiet ist wenig die Rede; der Beitrag von Odilo Engels (Zur Entmachtung Heinrichs des Löwen. Die Entstehung des kölnischen Dukats von Westfalen und Engern 1180, S. 101-118) beschäftigt sich nur mit einem Teilaspekt der Entmachtung Heinrichs des Löwen, der Verbannung des Verurteilten 1181. Ausführlich werden die führenden Grafengeschlechter von Werl und von Arnsberg durch Paul Leidinger (S. 119-170) und Michael Gosmann (S. 171-202) dargestellt. Der Erwerb der Arnsberger Grafenherrschaft (1369) durch Kurköln war die entscheidende Voraussetzung für die territoriale Abrundung des "Herzogtums" Westfalen. Die seit dieser Zeit aufkommende Gebietsbezeichnung ist vielleicht damit in Parallele zu setzen, daß im 14. und 15. Jahrhundert auch die niederrheinischen Grafschaften Geldern, Jülich, Berg und Kleve den Herzogsrang erhielten.
Das wichtigste Ereignis der Gebietsgeschichte im 15. Jahrhundert ist im Herzogtum Westfalen der Austritt der Stadt Soest aus dem erzbischöflichen Herrschaftsverband; diese Entwicklung schildert Heinz-Dieter Heimann (S. 321-342). Überörtliche Bedeutung haben die Abhandlungen über die Vemegerichtsbarkeit (Eberhard Fricke; S. 269-296) und zum Hexenwesen (Tanja Gawlich; S. 297-320). Mit den festen Plätzen und den Städten und "Freiheiten" (Synonym für den oberdeutschen "Markt") beschäftigen sich Cornelia Kneppe (S. 203-234) und Jens Foken (S. 363-417). Den Adel als gesellschaftliches und für die Landesadministration wichtiges Element, weniger als Träger hoheitlicher (patrimonialer) Aufgaben, würdigt Andreas Müller (S. 419-441).
Klöster (Klaus Baulmann; S. 519-542), Kunst (Marina Cremer; S. 543-578 mit Abbildungen im Text und im Anhang), Schule (Erika Richter; S. 579-606), Bibliotheken und Bücher (Hermann-J. Schmalor, S. 607-640; Iris Bunte; S. 641-667) bleiben nicht unberücksichtigt; die Wirtschaftsgeschichte kommt mit dem Münzwesen (Peter Ilisch; S. 705-717), mit Bergbau, Gewerbe und Handel (Wilfried Reininghaus; S. 719-822), Land- und Forstwirtschaft (Bernward Selter; S. 761-822 mit guten Ausführungen zur landwirtschaftlichen Eigentums- und Besitzstruktur und zur Grund- und Leibherrschaft) und dem Verkehrssystem (Theo Bönemann; S. 823-850) ausführlich zu Wort. Den Juden und ihrer besonders im 16. und 17. Jahrhundert belegten Geschichte ist ein informatives Kapitel gewidmet (Diethard Aschoff; S. 669-703).
Insgesamt: ein Werk von außerordentlicher Dichte der Information, in übersichtlicher Gliederung dargeboten, belegt mit einem sorgfältig gearbeiteten Anmerkungsapparat, der die einschlägige Literatur, auch die über den engeren landesgeschichtlichen Rahmen hinausgehende, und vielfach auch archivalische Quellen dokumentiert. Es reiht sich gleichberechtigt ein in die Reihe der seit dem letzten Drittel des 20. Jahrhunderts in deutschen Ländern erschienenen Handbüchern und braucht den Vergleich mit diesen nicht zu scheuen. Erfreulich wäre es gewesen, wenn auch dem ersten Band schon eine allgemeine, sachlich gegliederte Bibliographie wäre beigegeben worden. Vielleicht läßt sich diese im angekündigten zweiten Band nachholen. Dieser soll die geschichtliche Entwicklung des alten Herzogtums Westfalen im 19. und 20. Jahrhundert schildern. Der vorliegende erste Band ist ein Handbuch zur Geschichte eines Territoriums in der Verfassungsstruktur des Alten Reiches. Der folgende Band muß mit den historiografischen Problemen fertig werden, die sich aus der Überführung des kölnischen Herzogtums in den preußischen Regierungsbezirk Arnsberg ergeben. Daß dies dem Herausgeber und seinen Mitautoren gelingen wird, wünscht der Rezensent.

Erschienen am 11.02.2011

[KBL-Startseite] [ZBLG-ONLINE] [Impressum]