Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte

Irene Reithmeier

Johann Konrad von Gemmingen. Fürstbischof von Eichstätt (1593/95-1612). Landesherr und Diözesanvorstand im Späthumanismus

(Eichstätter Studien, Neue Folge 63), Regensburg 2010, Pustet, 349 Seiten

Rezensiert von Tobias Appl (Regensburg)      PDF-Datei


Größere Studien zu einzelnen Fürstbischöfen und Hochstiften für die Epoche der Frühen Neuzeit, speziell für die Zeit bis zum Dreißigjährigen Krieg, sind immer noch vergleichsweise rar, obwohl ihre hohe Bedeutung immer wieder betont wird. Und so hält sich trotz jüngerer Arbeiten, die ein differenziertes Bild zeichnen, die pauschale Vorstellung (und Aburteilung) des unkirchlichen, ungebildeten und reformunwilligen Reichsepiskopats, der durch sein Negativbeispiel die Reformation zuerst begünstigte und ihr danach lange Zeit - weit über das Abschlussdatum des Konzils von Trient hinaus - nichts entgegenzusetzen hatte.
In ihrer bei Alois Schmid in München entstandenen Dissertation setzt sich Irene Reithmeier am Beispiel des Eichstätter Fürstbischofs Johann Konrad von Gemmingen (1593/95-1612) mit einem Vertreter des Reichsepiskopats dieser Zeit auseinander, der nicht nur aufgrund seiner umfangreichen Bautätigkeit an der Willibaldsburg, sondern gerade wegen der Anlage des "Hortus Eystettensis", dessen Erforschung in den letzten Jahren das Interesse einer breiten Öffentlichkeit gefunden hat, zu den bekanntesten Bischöfen in der langen Geschichte des Bistums Eichstätt zählt. Diese Arbeit liegt nun in leicht überarbeiteter und erweiterter Form vor und ist zur besseren Anschaulichkeit und Benutzbarkeit mit einem Abbildungsteil sowie einem Register ausgestattet.
Reithmeier gliedert den Hauptteil ihrer Arbeit in neun Kapitel, die sich an die einleitenden überblicksartigen Ausführungen zum Fürstbistum Eichstätt anschließen. In den zwei biographisch angelegten Kapiteln "Herkunft und Jugend" sowie "Koadjutor des Fürstbischofs Kaspar von Seckendorff" zeigt Reithmeier auf, dass der katholisch verbliebene Ast der schwäbischen Adelsfamilie von Gemmingen vom Beginn des 16. Jahrhunderts an viel Energie darauf verwendete, nachgeborene Söhne zur Sicherung einer standesgemäßen Versorgung sowie zur Verhütung von weiteren Besitzteilungen mit Pfründen in der Reichskirche auszustatten. Ein erster Erfolg dieser Politik war die Wahl Uriels von Gemmingen 1508 zum Erzbischof und Kurfürsten von Mainz.
Für die kirchliche Karriere des wohl 1561 geborenen Johann Konrad sollte sein Vetter Johann Otto von Gemmingen eine entscheidende Rolle spielen. Dieser spätere Augsburger Bischof (1591-1598) half kräftig mit, dem bereits mehrfach bepfründeten Johann Konrad je eine Stelle in den personell eng verwobenen Domstiften Eichstätt und Augsburg zu verschaffen. Durch diese materielle Absicherung war es Johann Konrad möglich, sich durch Aufenthalte an den Universitäten Freiburg, Dillingen, Pont-…-Mousson, Paris, Bologna, Siena und Perugia eine hervorragende theologische und juristische Bildung anzueignen, was ihm auf dem Weg auf einen Bischofsstuhl von Nutzen und prägend für sein fürstliches Selbstverständnis werden sollte. Ein neuer Lebensabschnitt begann, als Johann Konrad im Jahr 1591 von seinem gerade zum Bischof von Augsburg gewählten Vetter Johann Otto in das Amt des dortigen Domdekans gehievt wurde und sich deshalb zum Priester weihen ließ. Nur zwei Jahre später kürte ihn das Eichstätter Domkapitel zum Koadjutor des Fürstbischofs Kaspar von Seckendorff. Erst nach dessen Tod im April 1595 stand der nun auch zum Bischof geweihte Gemmingen uneingeschränkt der Kirche von Eichstätt vor. Schon von Beginn an begünstigte er hier immer wieder seine Verwandten, etwa indem er Familienmitglieder in der Verwaltung des Hochstifts unterbrachte oder für deren Aufnahme in das Domkapitel sorgte. Dadurch versuchte er nicht zuletzt, die Zahl seiner Parteigänger im Domkapitel zu erhöhen, welches in Eichstätt sehr mächtig war und eine den Landständen vergleichbare Rolle innehatte. Reithmeier misst dem Verhältnis Gemmingens zu diesem Gremium, das sich überwiegend aus Mitgliedern der Reichsritterschaft zusammensetzte, eine zentrale Bedeutung zu und widmet dem Kapitel "Bischof und Domkapitel" fast 50 Seiten. Dabei lotet sie insbesondere den Handlungsspielraum des Fürstbischofs aus, dem das Domkapitel durch weitgehende Wahlkapitulationen von Anfang an enge Grenzen setzen wollte. Erst sein Triumph im Machtkampf mit Domdekan Philipp von Adelzhausen 1609 ermöglichte es Johann Konrad, das dauerhaft angespannte Verhältnis zu seinen Gunsten zu entscheiden und den Anspruch des Domkapitels auf Teilhabe an der Herrschaft in absolutistischer Manier zurückzudrängen.
In den folgenden drei Kapiteln "Regierung und Verwaltung", "Finanzpolitik" und "Wirtschaftspolitik" beschreibt Reithmeier Gemmingens Wirken als Landesherr seines Hochstifts. Für ihn war es aufgrund der territorialen Zersplitterung des Hochstiftsgebietes schwierig, eine einheitliche und moderne Verwaltung zu installieren. Dennoch gelang es ihm, nicht nur seinen Hof zu reformieren und das Territorium durch Erwerbungen zu arrondieren, sondern auch die Finanzen zu sanieren und das heimische Handwerk zu fördern.
Anschließend wendet sich Reithmeier im umfangreichsten Kapitel dem zweiten entscheidenden Tätigkeitsfeld eines Fürstbischofs zu, dem "Geistlichen Wirken" als Diözesanhaupt. Unterstützt vom 1591 gegründeten Geistlichen Rat sowie seinen tatkräftigen Weihbischöfen, Offizialen und Generalvikaren, ging Johann Konrad den in Eichstätt unter Bischof Martin von Schaumberg (1560-1590) schon früh eingeschlagenen Weg der kirchlichen Reform weiter. Wie gerade die Diözesanvisitation von 1601/02 offenlegt, belastete neben den Einbußen, die das Bistum durch die konfessionellen Veränderungen hinnehmen musste - immerhin waren zahlreiche Pfarreien verlorengegangen, da sie in protestantischen Gebieten lagen -, besonders der drückende Mangel an Priestern das Bistum schwer. Zwar ging Gemmingen, der immer wieder selbst eine Messe zelebrierte, konsequent gegen Konkubinarier vor; das von Bischof Martin im Jahr 1564 zur Abhilfe der Missstände gegründete Collegium Willibaldinum erlebte unter ihm jedoch eine Zeit des Niedergangs. Er zog es vor, hier zu sparen und auf die Zuhilfenahme des Jesuitenordens zu verzichten, und sprach sich für das Anwerben auswärtiger Priester aus. Im Blick hatte er dabei Absolventen der bayerischen Landesuniversität Ingolstadt, die im Eichstätter Diözesansprengel lag und bei der er als Bischof das Amt des Universitätskanzlers innehatte. Doch diese Rechte musste Johann Konrad immer wieder gegenüber den Herzögen von Bayern behaupten, deren Einfluss man in Eichstätt stets zu begrenzen trachtete. Da Bayern in konfessioneller Hinsicht Unterstützung bot, hatte Gemmingen zum starken Nachbarn ein ambivalentes Verhältnis. Den Spuren der Reichspolitik und der auswärtigen Beziehungen des machtpolitisch eher unbedeutenden Hochstifts Eichstätt geht Reithmeier im nächsten Kapitel nach. Dabei zeigt sie auf, dass sich Johann Konrad in seiner Außenpolitik nie von einer rein konfessionell geprägten Politik leiten ließ und so auch zu protestantischen Fürsten gute Beziehungen unterhielt. Auch der von Bayern initiierten Ligagründung gegenüber verhielt sich Johann Konrad zurückhaltend und blieb neutral, was nicht zuletzt wohl auch seiner humanistischen Grundhaltung geschuldet war. Diese analysiert Reithmeier im Kapitel "Kunst und Kultur", das in der Gliederung wohl besser zu den Kapiteln gepasst hätte, in denen Gemmingens Wirken als Fürst und Landesherr nachgezeichnet wurde. Neben der eingangs angedeuteten Bauleidenschaft widmete sich Gemmingen der Jagd, dem Sammeln von Kunstwerken, der Literatur, der Hofmusik und gelehrten Briefkontakten, was für ihn weit über die persönliche Ebene hinaus zum repräsentativen Selbstverständnis eines humanistisch gebildeten Fürsten gehörte. Fürstlich gestaltet wurden auch die im November 1612 abgehaltenen Trauerfeierlichkeiten und Leichenreden sowie die beiden Grabmäler im Eichstätter Dom, wie die Autorin im abschließenden Kapitel "Tod und Begräbnis" ausführt.
Das große Verdienst von Irene Reithmeier ist, dass sie sich in ihrer Arbeit - trotz schwieriger Quellenlage - nicht nur einem einzelnen Tätigkeitsfeld eines Fürstbischofs zuwendet, sondern "die komplette Bandbreite der Regierungstätigkeit" (S. 40) Gemmingens darstellt. Sie zeigt auf, wie vielfältig und teilweise fast unvereinbar die Aufgaben und Pflichten eines Fürstbischofs der Reichskirche an der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert waren, musste er sich doch neben seinen vielfältigen episkopalen Herausforderungen auch als Landesherr mit all den damit verbundenen reichspolitischen Verwicklungen beweisen. Reithmeier kommt zu dem Schluss, dass Gemmingen, "wie seine Kunstliebe und Bautätigkeit zeigen, wohl noch dem älteren, eher der Renaissance zugewandten Adelstypus angehörte, dessen Interesse mehr dem weltlichen Leben und den Lustbarkeiten gehörte, als einer strengen konfessionalisierten Lebensauffassung" (S. 245). Sie charakterisiert ihn also als "juristisch gebildeten" und "humanistisch beseelten Bischofstyp", der keinen "sehr ausgeprägten Reformeifer im geistlichen Bereich" vorweisen kann und sich "mehr der weltlichen Seite seines Amtes" (S. 328f.) zuwandte. Bei dieser durchaus überzeugenden und nachvollziehbaren Argumentation und Einordnung überrascht es allerdings, dass Reithmeier eine Bewertung Gemmingens "nach den tridentinischen Vorstellungen eines Bischofs" als "unangemessen" (S. 331) beurteilt, erachtet doch die Forschung gerade diesen Punkt, die Frage nach der Umsetzung des neuen Bischofsideals an der Wende von 16. zum 17. Jahrhundert in den einzelnen Bistümern der Reichskirche, als zentral. Angemerkt werden soll auch, dass die Autorin ihre Arbeit an manchen Stellen etwas hätte straffen können, insbesondere bei den allgemein hinführenden Texten zu den jeweiligen Kapiteln. Diese Kritikpunkte sollen jedoch das positive Gesamtbild der gut lesbaren Arbeit in keiner Weise schmälern.

Erschienen am 17.02.2011

[KBL-Startseite] [ZBLG-ONLINE] [Impressum]