Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte

Anna Schnädelbach

Kriegerwitwen. Lebensbewältigung zwischen Arbeit und Familie in Westdeutschland nach 1945

(Geschichte und Geschlechter 59), Frankfurt/New York 2009, Campus, 366 Seiten

Rezensiert von Michael Fellner (München)      PDF-Datei


Innerhalb der Historikerzunft besitzen lediglich Zeithistoriker die Verve, bestimmte Epochenabschnitte mit dem Etikett "durchforscht" zu versehen und für abgehakt zu erklären. Jene Verfahrensweise scheint dem Umstand geschuldet, dass diesem Stand unter den Geschichtswissenschaftlern als einzigem das Glück widerfährt, beständig neuen Zuwachs an Jahreszahlen und somit auch an Archivalien, Themen und Fragestellungen zu erhalten.
Dass es dennoch lohnt, den Blick nochmals auf weiter zurückliegende Dekaden der Zeitgeschichte zu werfen und nach bislang Übersehenem abzusuchen, beweist die vorliegende Studie von Anna Schnädelbach über Kriegerwitwen in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg.
Unter die soziale Kategorie "Kriegerwitwe" fielen in Westdeutschland nach dem Zweiten Weltkrieg rund eine Million Menschen - dazu zählten auch Hinterbliebene von Gefallenen aus dem Ersten Weltkrieg. Die Autorin macht es sich zur Aufgabe, erstmalig die konkreten Lebensumstände dieser Personengruppe zu beschreiben, spezifische Verhaltensmuster und Handlungsspielräume herauszuarbeiten sowie von außen an die Witwen herangetragene Erwartungshaltungen und Zuschreibungen zu eruieren. Diesen Themenkomplexen übergeordnet steht die zentrale Fragestellung, inwieweit die Kategorie Geschlecht eine Rolle bei der Konstruktion und der sozialen Lebenswirklichkeit der Kriegerwitwen gespielt hat. Zielführend bedient sich Schnädelbach eines ganzen Arsenals methodisch-theoretischer Zugänge, unter anderem Pierre Bourdieus Analyseinstrumente zur Verortung von Akteuren im sozialen Raum, Konzepte zur Unterscheidung von Teilöffentlichkeiten sowie Formen sprachlicher Diskursansalyse.
Formal gliedert die Autorin ihren Stoff in vier große Themenabschnitte. Zunächst widmet sie sich rechtlichen Bestimmungen, sozialen Rahmenbedingungen sowie gesellschaftlichen Diskursen, auf Grund derer die Gruppe der Kriegerwitwen zwischen 1945 und 1960 konstituiert wurde. Rückgriffe auf die vorangehenden Epochen der Kaiserzeit und der Weimarer Republik zeigen, dass diametral entgegengesetzte Muster an gesellschaftlichen Zuschreibungen zur Verfügung standen. Einerseits die Idealisierung der Kriegerwitwe als asketisch aufopfernde Heldenfrau, anderseits die Möglichkeit der Degradierung und Diffamierung als Angehörige einer durch ihre Verhaltensweisen die bürgerlichen Normen verletzenden Außenseitergruppe.
Unter verwaltungstechnischen Gesichtspunkten fielen die Kriegerwitwen nach 1945 zunächst in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen. Im zweiten Teil ihrer Arbeit wendet sich Schnädelbach deshalb dem "Schauplatz Behörde" zu. Dieser wird mittels einer Analyse der Fürsorgeakten im hessischen Marburg exemplifiziert. An Hand einer Vielzahl von Einzelschicksalen wird aufgezeigt, welchen körperlichen, psychischen und seelischen Belastungen die Witwen ausgesetzt waren. Vor allem sieht die Autorin die Kriegerwitwen in die Situation geworfen, eine konfliktbehaftete Doppelrolle annehmen zu müssen. Einerseits wurden sie bei den Behörden als Hilfesuchende vorstellig und mussten hier oft über sehr Privates Auskunft geben. Gleichzeitig waren sie in der Rolle der Versorgenden, da nicht selten von den auf Amtswegen zugestandenen Sach- und Geldzuweisungen auch Kinder, Verwandte und andere Angehörige der Kriegerwitwen abhängig waren. Generelle geschlechterspezifische Diskriminierungen durch den kommunalen Behördenapparat lassen sich nach Schnädelbach in den Akten nicht nachweisen.
Dies änderte sich Anfang der 1950er Jahre mit der Übernahme der Kriegerwitwen in die zentralisierte Kriegsopferversorgung auf höherer Verwaltungsebene. Eingebettet war dies in restaurative Diskurse, die aus familienpolitischer Sicht als "project of normalization" beschrieben werden. In das seitens des Bundesfamilienministeriums propagierte Bild von der "Normalfamilie" waren Kriegerwitwen schwerlich integrierbar. Emotional aufgeladen und mit Schemata der Verurteilung und Diffamierung versehen waren insbesondere die Debatten um die so genannte "Onkelehe", denen Schnädelbach ihr drittes Kapitel widmet. Als "Onkelehe" wurde das Zusammenleben einer Kriegerwitwe mit einem Mann in unehelicher Partnerschaft bezeichnet. Nur vermutet oder tatsächlich stand hinter der Nichtwiederverheiratung das Motiv, der Witwenrente nicht verlustig zu gehen. Ein Dilemma stellte für die betroffenen Frauen die Tatsache dar, dass sie im Falle des Scheiterns einer neu eingegangenen Ehe die vorangegangene Kriegswitwenrente nicht wiedererlangen konnten. Andererseits sahen Regierungsstellen, Vertreter beider Kirchen und ein Teil der Öffentlichkeit, wie dies zahlreiche Briefe an das Bundesfamilienministerium belegen, in der "Onkelehe" ein unsittliches Verhalten, das die Grundlagen des Zusammenlebens gefährde. Zu einer strafrechtlichen Verfolgung, wie dies Mitte der 1950er Jahre diskutiert wurde, kam es jedoch nicht.
Das Gebot, Zurückhaltung und Enthaltsamkeit zu üben, wurde auch im Bereich der Erwerbsarbeit an die Kriegerwitwen herangetragen. Frappierend ist der Befund, dass Kriegerwitwen, die in einer direkten Konkurrenzsituation mit Kriegsbeschädigten standen, bei der Arbeitsvermittlung in der Regel benachteiligt wurden. Auch wurden Kriegerwitwen kaum Fördermaßnahmen eröffnet, um sich weiter zu qualifizieren. In dieser Hinsicht ist diese Gruppe klar als ökonomischer Verlierer zu betrachten, die auch an den Konsumsteigerungen seit Ende der 1950er nur unterdurchschnittlich teilhaben konnte. Ein Manko, das aber teilweise auf die Kriegerwitwen selbst zurückfällt, war ferner, dass sie sich angesichts des nur mäßigen Interesses des VdK an ihrem Schicksal niemals zu einer eigenen Lobbygruppe zusammengeschlossen haben.
Es ist der Autorin angesichts der teilweise bedrückenden Ergebnisse nicht zu verdenken, wenn ihre Sympathie den Kriegerwitwen gilt und dies auch im Text deutlich wird. Hier den Blick geschärft zu haben, der Gruppe der Kriegerwitwen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und sie in die Erinnerungskultur einzubeziehen - inzwischen ist im ZDF ein Zweiteiler mit prominenter Besetzung, der ein solches Schicksal in den Mittelpunkt stellt, gelaufen - ist ein großes Verdienst der Autorin.
Dennoch sollen aus Sicht des Rezensenten einige Schwächen der Arbeit nicht unbenannt bleiben. So scheint die Quellenbasis bisweilen etwas dürftig. Das Fallbeispiel Marburg ist zwar gut belegt, aber die Beschreibung der Lebensumstände in einer anders strukturierten Region, insbesondere die Andersartigkeit der eng gestrickten Nahverhältnisse auf dem Land mit ihren Mechanismen der sozialen Kontrolle, fehlt zur weiteren Ausdifferenzierung der Ergebnisse. Trotz der hohen theoretisch-methodischen Ansprüche Schnädelbachs gleitet die Arbeit bisweilen in einen sehr konventionellen Stil ab, der die Verfasserin nach der wörtlichen Wiedergabe längerer Quellenzitate lediglich die Hauptargumente nochmals mit eigenen Worten wiederholen lässt, ohne weiterführende Interpretationen zu liefern (vor allem in Kapitel IV.3 und IV.4). Dagegen wirkt das Konzept der verschiedenen Teilöffentlichkeiten, dessen sich die Verfasserin bedient, an manchen Stellen aufgesetzt und ist nicht immer erkenntnisfördernd. Ihr Hinweis, dass Briefe an das Familienministerium durch die Wiedergabe in ihrer Dissertation nun eine Teilöffentlichkeit herstellen würden, ist ahistorisch und geradewegs absurd (S. 249). Ein letztes Monitum ist das Fehlen eines Registers.
Dennoch schmälert dies den herausgehobenen Wert der Studie nicht. Aus landesgeschichtlicher Sicht und zur weiteren Ausdifferenzierung der Ergebnisse wären Forschungen zu den Lebensverhältnissen von Kriegerwitwen etwa im großstädtischen München oder Nürnberg und in ländlichen bzw. kleinstädtischen Regionen Bayerns wünschenswert.

Erschienen am 21.03.2011

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