Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte

Gudrun Litz

Die reformatorische Bilderfrage in den schwäbischen Reichsstädten

(Spätmittelalter und Reformation. Neue Reihe 35), Tübingen 2007, Mohr Siebeck, 380 Seiten, zahlr. Abbildungen

Rezensiert von Dietmar Schiersner (Weingarten)      PDF-Datei


Schon in der Alten Kirche hatten Vorbehalte gegenüber der Verehrung religiöser Bilder zu scharfen Auseinandersetzungen zwischen Bilderverehrern und -gegnern, zwischen Ikonodulen und Ikonoklasten, geführt. Ausgehend vom alttestamentlichen Bilderverbot und weniger Stellen im Neuen Testament, begriffen auch alle reformatorischen Richtungen - zum Teil durchaus in Fortführung mittelalterlicher Auffassungen, etwa im Umkreis der Zisterzienser - die Bilderfrage als theologisches Problem. Bei im einzelnen unterschiedlicher Entfaltung und Akzentuierung der Argumente führten die Kritik am "werkgerechten" Stiftungswesen, an der Heiligenverehrung, an einer unangemessenen Materialisierung des Geistigen bzw. einer nur auf Kreatürliches gelenkten Verehrung durch den Bildbetrachter zu grundsätzlicher Ablehnung und Desakralisierung des religiösen Bildes im kultischen Raum.
Während dabei Luther dem religiösen Bild immerhin noch didaktische Qualitäten abgewinnen kann und gerade im Interesse der im Glauben "Schwachen" behutsames Vorgehen anmahnt, nehmen die Reformatoren oberdeutsch-zwinglischer Richtung gerade unter Hinweis auf jene Glaubensschwachen, die allzuleicht an eine heilsvermittelnde Wirkung der Bilder glauben könnten, eine erheblich intransigentere Haltung ein. Mehr noch als für Zwingli gilt das für Martin Bucer, der die Obrigkeit geradezu in der Pflicht sieht, für die Zerstörung von Bildwerken in Kirchen Sorge zu tragen. Eine Ursache solcher Radikalität vermutet Gudrun Litz in der für Oberdeutschland signifikanten religiösen Gemengelage, in der die reformatorische Bildauffassung, anders als in Zürich, gegen unterschiedliche und entgegengesetzte theologische Auffassungen erst habe durchgesetzt werden müssen (vgl. S. 40). Zu Recht verweist sie darauf, daß die Frage, wie man es mit den Bildern halten solle, nicht ein nachrangiges oder spitzfindiges theologisches Problem darstellte. Vielmehr war es als Verbindungsglied zwischen reformatorischer Theorie und Praxis Prüfstein für die Ernsthaftigkeit reformatorischer Erneuerung und notwendiger Schritt "im Prozeß der Selbstreinigung der Gemeinde von allem Gottwidrigen" (ebd.).
Der Zugang, den Gudrun Litz so in ihrer an der Universität Göttingen bei Hartmut Lehmann entstandenen Dissertation wählt, ist daher zunächst ein theologisch-religiöser. Das Phänomen "Bildersturm" kulturanthropologisch zu interpretieren, wozu ihr regional-vergleichender Ansatz auch weniger geeignet erschiene, strebt sie nicht an, auch wenn der Forschungsstand in ihrer Studie stets Berücksichtigung findet: Zunächst bedeutet die reformatorische Bildertheologie eine Anfrage an (reichs-)städtische Gemeinwesen, ob und wie sie den Weg der Reformation einschlagen möchten. Dabei ist das Wirken der Prediger vor Ort, nicht zuletzt aber die Überzeugungsarbeit von auswärts kommender reformatorischer Autoritäten vor den Ratsgremien und in der Öffentlichkeit von erheblichem Einfluß, wie die Verfasserin hervorhebt und detailliert herausarbeitet. In dieser praktischen Vermittlungstätigkeit liegt denn auch die Bedeutung eines Ambrosius Blarer, der keine eigenständigen theologischen Positionen in der Bilderfrage vertrat, sondern im wesentlichen die Vorstellungen Bucers mittrug.
Blarer hielt sich in den Jahren 1528 bis 1533 in Memmingen, Ulm und Geislingen, Esslingen, Isny und Lindau auf. Mit seinem Wirkungskreis ist grob auch das Untersuchungsgebiet der Studie umrissen, die Ereignisse und Hintergründe von Bildentfernungen in zwölf ober- bzw. niederschwäbischen Reichsstädten - in Kempten, Kaufbeuren, Lindau, Ravensburg, Isny, Leutkirch, Memmingen, Biberach und Ulm bzw. Reutlingen, Esslingen und Giengen an der Brenz - untersucht. Gemeinsam sind diesen Städten im Südwesten des Reiches ihre innere Verfassung mit einer starken Verankerung der Zünfte sowie ihre äußere Einbettung in eine territorial kleingekammerte Landschaft. Theologisch hat sie bereits Bernd Moeller als oberdeutsch-schweizerisch beeinflußt einem norddeutsch-lutherischen Reformationstyp gegenübergestellt. Unberücksichtigt bleiben in der Dissertation von Gudrun Litz jene oberdeutschen Reichsstädte, die katholisch blieben, sowie solche, die zwar der Reformation folgten, aber "aus verschiedenen Gründen keine radikalen Lösungen der Bilderproblematik zeigten" (S. 16). Häufig gewährt für diese Städte schlicht die Überlieferung keine Einblicke - verkürzt formuliert: wo keine Bilderfrage, da auch keine historischen Antworten. Und auch wenn die Verfasserin umgekehrt wegen der Überfülle an Quellenmaterial die Reichsstädte Konstanz und Augsburg aus verständlichen pragmatischen Gründen beiseite läßt, gelingt es ihr, durch den Vergleich dieser zahlreichen Beispielstädte ein regionales Profil herauszuarbeiten, bei dem Konturen einer schwäbischen "Bildersturmlandschaft" (Sergiusz Michalski) greifbar werden (vgl. ihre Auswertung der Einzelstudien, S. 278-285).
Das ist um so bemerkenswerter, als Gudrun Litz bei ihren Forschungen auf eine sehr disparate und für einzelne Städte auch äußerst dürftige Quellenlage stieß. Grundlage ihrer Untersuchung sind vor allem Ratsprotokolle, kirchen- und reformationsgeschichtliche Akten und Literalien sowie chronikalische Berichte, deren Problematik nicht selten in ihrer ausgeprägten theologischen Perspektivität liegt. Durch akribische Lektüre und interpretatorische Sorgfalt gelingt es der Verfasserin, zu neuen und aufschlußreichen Erkenntnissen zu gelangen, die darüber hinaus ergänzt werden durch Nachrichten vom Verbleib bildhafter Ausstattungsgegenstände in anderen, meist kirchlichen Gebäuden. Dabei ist es verdienstvoll, wenn sie zudem stets auch die reichsstädtischen Territorien mit in den Blick nimmt.
Bilder - im weitesten Sinne - wurden bei den von ihr untersuchten Vorgängen nur selten tatsächlich zerstört; spontane und rituelle Destruktionen blieben die "Ausnahme" (S. 279), wobei die Zerstörungen während des Bauernkrieges eher in die Tradition mittelalterlicher Handlungsmuster eingereiht werden und deshalb unberücksichtigt bleiben. Am häufigsten war in den meisten Fällen die "vom Rat ver- und geordnete Entfernung der Bilder aus den Gotteshäusern" (S. 281); ältere, zum Teil bislang auch von der Forschung geteilte Bewertungen der Vorgänge als fanatisch oder tumultuös kann Gudrun Litz in vielen Fällen revidieren. Lediglich das kleine Giengen a. d. Brenz stellt insofern eine Ausnahme dar, weil hier der Rat den ausdrücklichen Wünschen Martin Bucers 1537 nicht folgte und die Bilder an ihren Standorten erhalten wissen wollte. Als 1555 auch in Giengen endgültig die Messe verboten wurde und die Stadt sich der Confessio Augustana anschloß, hatte die Bilderproblematik bereits ihre Brisanz verloren.
Wie die reformatorische Predigt überhaupt als conditio sine qua non für die Reformation gilt, so kommt es ohne ihren Einfluß auch nicht zu obrigkeitlichen Maßnahmen gegen die Bilder, wobei freilich der Umkehrschluß - wie der Fall Giengen zeigt - nicht zwingend gilt. Wichtig für die obrigkeitlichen Bildentfernungen ist überall ein relativ breit geführter und von den Predigern geprägter Bilddiskurs innerhalb der Stadt, wobei die Legitimationsmöglichkeiten, die man der altgläubigen Position anbot, wenig mehr als im Ergebnis bereits festgelegte Rituale waren, die den innerstädtischen Konsens zum Ausdruck bringen sollten: Obwohl beispielsweise der Esslinger Klerus dezidiert auf der Grundlage der Heiligen Schrift für den Erhalt der Bilder argumentierte und sich damit gewissermaßen der vom Gegner geforderten - aber wohl auch als exklusiv beanspruchten - exegetischen Methoden bediente, stand die Entscheidung des Rates zur Abschaffung der Bilder bereits fest.
Zusammenfassend kann Gudrun Litz die beobachteten Vorgänge in vier zeitliche Gruppen einteilen: Eine erste Welle obrigkeitlich organisierter Bildentfernungen, für die der geringe Einfluß "auswärtiger Faktoren und Personen" (S. 283) charakteristisch ist, fand zwischen 1528 und 1531 in Konstanz, Lindau und Reutlingen statt. Es folgten Städte, für die die endgültig pro-reformatorische Entscheidung Ulms 1531 das Vorbild abgab, darunter Biberach, Memmingen und Esslingen. Die Vorgänge in Kempten und Isny bezeichnet sie als "Sonderformen", weil ihnen jeweils eine Art Volksentscheidung vorausging. Kaufbeuren und Ravensburg bildeten 1545/46 den Abschluß der Bilderentfernungen in den Reichsstädten. Die vorliegende Dissertation von Gudrun Litz stellt ohne Zweifel eine wichtige Bereicherung für die reformationsgeschichtliche Erforschung des deutschen Südwestens dar.

Erschienen am 10.01.2008

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