(Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschungen 164), Stuttgart 2006, Kohlhammer, 229 Seiten
Rezensiert von Dirk Götschmann (Würzburg) PDF-Datei
Dass Dissertationen eher nüchterne Titel tragen, die ihren Gegenstand nicht nur möglichst präzise umschreiben, sondern auch erkennen lassen sollen, dass es sich um wissenschaftlich anspruchvolle Arbeiten handelt, ist zwar alt hergebrachter Usus, mitunter aber dennoch zu bedauern. Dann nämlich, wenn man davon ausgehen kann, dass eine solche Arbeit mit Sicherheit die Aufmerksamkeit und das Interesse einer breiteren Leserschaft finden würde, sofern diese eben nicht durch einen allzu akademischen Titel von vornherein abgeschreckt würde. Dass diese Wirkung im vorliegenden Fall nicht eintritt, wäre sehr zu wünschen, denn diese 2002/03 an der Philosophischen Fakultät der Universität Köln angenommene Dissertation verschafft höchst interessante Einblicke in einen Bereich, der im Zentrum der politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen liegt und dennoch von der Forschung stark vernachlässigt wird. Was aber beeinflusst das Verhältnis von Staat und Gesellschaft stärker und nachhaltiger als die Steuern, bilden diese doch nicht nur die Grundlage eines jeden Staatswesens und so das stärkste Bindeglied zwischen Bürger und Staat, sondern auch ein Quell nie endender Konflikte? Nicht erst seit Rudolf Goldscheidt, einer der Begründers der Finanzsoziologie, das Budget als das "aller verbrämenden Ideologie entkleidete Gerippe eines Staates" charakterisierte, gilt, dass das Wesen eines Staates vor allem dadurch bestimmt wird, von wem und auf welche Weise er seine Einkünfte bezieht und für welche Zwecke er sie ausgibt. Mag auch das Schlagwort der "Steuergerechtigkeit" erst neueren Datums sein, das Bedürfnis nach einer gerechten Heranziehung der Mitglieder des Staates an der Deckung seines Bedarfes ist wohl kaum jünger als die Steuern selbst. Zahlreiche politische Konflikte, die bis zur Revolution eskalieren konnten, haben ihre Ursache darin, dass diesem Bedürfnis nicht hinreichend Rechnung getragen wurde.
Dass sich der Widerstand gegen ein als ungerecht empfundenes Steuerwesen in Form revolutionärer Unruhen entlädt, ist jedoch die Ausnahme. Sehr viel verbreiteter sind andere Formen des Widerstandes und des Protestes, die in einer individuellen Steuerhinterziehung ebenso bestehen können wie in der Ausübung politischen Druckes, der bis zur Androhung und auch Praktizierung von kollektiver Steuerverweigerung gehen kann. Gibt das Budget Aufschluss über das Wesen eines Staates, so die "Steuerkultur" - welche die Verfasserin als den Bereich beschreibt, "in dem Akteure über kollektive Angelegenheiten, Interessen und Konflikte mit dem Ziel einer gesellschaftlichen Ordnungsfindung kommunizieren" (S. 11) - über den Zustand einer Gesellschaft und deren Verhältnis zum Staat.
Erstaunlich ist deshalb die Tatsache, dass diese Thematik, wie die Verfasserin zu Recht konstatiert (S. 5), von den Historikern so sehr vernachlässigt wurde. Ihre Absicht ist es daher, diese Lücke zumindest partiell, nämlich für das Königreich Württemberg und im Zeitraum vom Erlass seiner Verfassung bis zu seiner Eingliederung in das Kaiserreich 1871 zu schließen. Dabei will sie zum einen alle Formen des Steuerwiderstandes untersuchen, das heißt die "gegen die Finanzgewalt gerichteten, die Steuerablehnung bezweckenden Maßnahmen, Handlungen und Unterlassungen", zum anderen aber auch den Steuerprotest. Darunter begreift sie nach dem Vorbild der historische Protestforschung alle öffentlichen und kollektiven Aktionen gegen Steuern, welche von einer größeren Zahl von Menschen ergriffen wurden und die sich außer in Worten auch in solchen Taten äußerten, welche die Verletzung von Recht und Gesetz beinhalteten, so dass ihre Urheber mit der Verhängung von Sanktionen zu rechnen hatten (S. 1f.). Den wesentlichen Unterschied zwischen Steuerwiderstand und Steuerprotest sieht sie darin, dass das Ziel des letzteren nicht die Steuervermeidung, sondern die Änderung der Besteuerung (und somit letztlich die Steuergerechtigkeit) ist.
Auch wenn sich die Untersuchung auf einen Teil des Steuerwesens beschränkt - beim Umgeld handelte es sich um "Wirtschaftsabgaben", die von Betreibern von Gasthäusern in Form von Konzessionsgebühren, Getränkeaufschlägen und Steuern bei der Herstellung bestimmter alkoholischer Getränke zu entrichten waren - so eröffnet sie doch tiefe Einblicke in die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse einer konstitutionellen Monarchie Süddeutschlands und deren Wandel vom Zeitalter der Restauration über die Revolution von 1848 und die anschließende Reaktion hinweg bis ins Vorfeld der Reichsgründung 1871. Landes- und regionaltypische Besonderheiten werden in dieser auf breiter Quellenbasis durchgeführten Untersuchung ebenso sichtbar wie die Auswirkungen "globaler" Entwicklungen, die sich in diesem Fall vor allem in der Industrialisierung manifestierten und unter deren Druck die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse einen rasanten Wandel erfuhren. Vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung um die Wirtschaftsabgaben wird der Prozess der Herrschaftsintensivierung ebenso plastisch greifbar wie der der Professionalisierung der staatlichen Verwaltung, aber auch des württembergischen Parlaments, dessen Charakter sich, wie man in dieser Studie an konkreten Fällen nachvollziehen kann, in diesem Zeitraum tiefgreifend gewandelt hat.
Mit dieser umfassenden und ertragreichen Analyse gelingt der Verfasserin der überzeugende Nachweis der Fruchtbarkeit des von ihr gewählten Forschungsansatzes. Denn was sie am Beispiel Württembergs im 19. Jahrhundert erfolgreich vorexerziert, lässt sich mit Sicherheit auch auf andere Staaten und Zeiträume übertragen. Ist doch die Steuerkultur generell ein derartig wichtiger Bestandteil des politischen und gesellschaftlichen Bewusstseins, dass sich aus ihrer Analyse stets weitreichende Rückschlüsse auf die politische Kultur insgesamt ziehen lassen. Es wäre deshalb sehr zu wünschen, dass diese Dissertation nicht nur als ein gewichtiger Beitrag zur württembergischen Landesgeschichte wahrgenommen wird, sondern auch zur Durchführung ähnlich angelegter historischer Studien anregt.
Erschienen am 16.05.2008
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