(Buchwissenschaftliche Beiträge aus dem Deutschen Bucharchiv München 75), Wiesbaden 2008, Harrassowitz, XXVII, 685 Seiten
Rezensiert von Wolfgang Müller (München) PDF-Datei
"Die Geschichte des Buchdrucks und Buchhandels ist von Beginn an auch eine Geschichte des Nachdrucks und des Kampfes dagegen gewesen" (S. VII). Bereits um und kurz nach 1500 haben berühmte Autoren wie Sebastian Brant, Erasmus von Rotterdam und Martin Luther beredt über die unguten Folgen des Nachdruckunwesens, insbesondere über das Verderben ihrer Texte, geklagt. In Deutschland konnten dagegen am ehesten kaiserliche Privilegien einen Schutz bieten, da deren Geltung sich über das ganze Reich erstreckte. Der älteste reichsrechtliche Schutzbrief (auch als Privilegium impressorium, Impressorium oder Freiheit bezeichnet) ist aus dem Jahr 1501 bekannt und wurde für die Sodalitas Celtica, eine nach dem Humanisten Conrad Celtis benannte Nürnberger Gesellschaft, ausgestellt.
Bis zum Ende des Alten Reiches 1806 war der Reichshofrat in Wien für den Schutz vor Nachdruck zuständig. Dessen einschlägige Akten sind im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv in 80 Kartons zu durchschnittlich etwa 500 Blättern erhalten. Geordnet sind sie alphabetisch nach den Namen der Antragsteller; Privilegien für Institutionen sind teilweise unter dem Ortsnamen eingereiht. Das vorliegende Werk bietet nunmehr ein Inventar dieser schätzungsweise etwas über 5000 Einzelakten in der genannten archivalischen Reihenfolge. Herausgeber ist Hans-Joachim Koppitz, bis 1992 Ordinarius für Buchwissenschaft und Leiter des Instituts für Buchwesen der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz.
In der überwiegenden Mehrzahl sind Drucker und Verleger bzw. Buchhändler die Antragsteller gewesen; aber auch Autoren (einschließlich Komponisten und bildende Künstler), Herausgeber, Übersetzer treten auf, dazu Gesellschaften, Stadtverwaltungen, Ordensgemeinschaften und andere weltliche wie kirchliche Institutionen. Vereinzelt nachweisbar sind ausländische Antragsteller, die ihre meist lateinischen Werke im Reichsgebiet absetzen und daher geschützt sehen wollten. Durch kaiserliches Privileg wurde in der Regel ein Nachdruck für die Dauer von 3, 5 oder 10 Jahren verboten, meistens für ein einzelnes Werk, seltener für mehrere oder gar alle Werke eines Antragstellers; Generalprivilegien sind für Orden wie die Jesuiten und die Bayerische Benediktinerkongregation vorhanden. Die entsprechenden Urkunden sind im 16. und 17. Jahrhundert vorwiegend lateinisch abgefasst, ansonsten deutsch. Den Empfängern wurde vorgeschrieben, dass sie das Privileg im geschützten Werk abzudrucken hätten, was aber, wie die Wirklichkeit zeigt, eher unterblieben ist.
Die verzeichneten Wiener Akten enthalten nicht nur Entwürfe bzw. Kopien des erteilten Privilegs, sondern in aller Regel auch Anlagen: meist das Gesuch des Antragstellers, vereinzelt Empfehlungsschreiben, ältere Privilegien oder solche anderer Fürsten, Zensurbescheinigungen, das Titelblatt bzw. ganze Druckbögen, Vorworte, Einleitungen, manchmal das vollständige Exemplar, insbesondere bei Kleinschriften; dazu treten Bearbeitungsvermerke der kaiserlichen Beamten. Interessant sind einzelne Beschwerden über Nachdrucke sowie der Schriftverkehr über die abzuliefernden Pflichtexemplare.
Der Wert der hier verzeichneten Quellen liegt einerseits in vielen neuen Unterlagen zu einzelnen Druckern, Verlegern, Autoren und Werken - der Herausgeber selbst hebt in seinem Vorwort einige berühmte Beispiele hervor; Register der Drucker, Verleger, sonstiger Personen, anonymer Werke sowie von Institutionen erleichtern den Einstieg. Zugleich sind die Akten ganz allgemein Zeugnisse der frühen Geschichte des Urheberrechts wie teilweise auch der Zensur. So ist das Inventar über drei Jahrhunderte hinweg eine Fundgrube der Druck- und Buchhandelsgeschichte, zur Rechtsgeschichte und zur Wissenschafts- und Literaturgeschichte.
Allerdings muss man sich stets der Grenzen des Materials bewusst sein. Der Herausgeber selbst schätzt die Überlieferung des Wiener Bestandes als lückenhaft ein. Vor allem aber ist damals nur für einen äußerst geringen Bruchteil der verlegten Werke überhaupt ein kaiserliches Privileg beantragt und ausgestellt worden; der Rezensent hat bereits 1990 in einer Stichprobe für die Drucke des 17. Jahrhunderts ermittelt, dass etwa zwei Prozent einen Hinweis auf irgendein Druckprivileg aufweisen, sei es ein kaiserliches, päpstliches oder landesherrliches. Das regt natürlich zu weiterführenden Fragen an, beispielsweise: Wie stand es um die Durchsetzbarkeit des Schutzbriefes? Für welche Literaturgattungen oder Fächer sind bevorzugt kaiserliche Privilegien beantragt worden? Wie ist dabei die zeitliche Entwicklung? Wie die geographische und vielleicht auch konfessionelle Verteilung? Hierfür wäre zweifellos ein Ortsregister nützlich gewesen. Stichproben ergeben jedenfalls, dass, wie nicht anders zu erwarten, aus dem heutigen Bayern die wichtigsten Druckorte Nürnberg (mit beispielsweise der Firma Endter) und Augsburg (u. a. Collegium Medicum, Beschwerdebriefe katholischer Drucker von 1706 über Nachdrucke) öfters vertreten sind, aber auch Ingolstadt (Sartorius) und München (Familie Berg, Gebrüder Cöllen, Leysser, Straub, Marianische Kongregation, Akademie der Wissenschaften). Vereinzelt genannt werden Amberg, Dillingen, Regensburg (Ordinariat, Kloster Prüfening) und Würzburg. Alles in allem regt das verdienstvolle Archivalienverzeichnis also zu vielen neuen Themenstellungen und Forschungsaufgaben an und ebnet zugleich den Weg zu deren künftiger Bearbeitung.
Erschienen am 14.07.2009
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